CONSENSUS Solutions Logo

Wenn Geschäftsführung oder HR über eine Mediation nachdenken, kommt fast immer zuerst die Frage nach dem Preis. Die Frage ist berechtigt, aber unvollständig. Wer nur auf das Honorar schaut, übersieht den größeren Posten: die Kosten, die ein ungelöster Konflikt jeden Tag verursacht.

Dieser Beitrag beantwortet drei Fragen: Was kostet eine Mediation? Wer trägt die Kosten? Und wann rechnet sie sich im Vergleich zu den Alternativen?

Überblick

Die kurze Antwort

Professionelle Wirtschafts- und Arbeitsplatzmediation wird meist nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Im Unternehmenskontext liegen die Stundensätze erfahrener Mediator:innen typischerweise bei 250 bis 350 Euro, die Tagessätze bei 2.500 bis 3.500 Euro. Wie viel eine Mediation insgesamt kostet, hängt weniger vom Satz ab als vom Konflikt selbst: wie viele Personen beteiligt sind, wie weit er eskaliert ist und wie aufwendig Vor- und Nachbereitung sind. Zu Abrechnungsmodellen und Preistransparenz haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben: Kosten, Modelle und Transparenz in der Mediation für Unternehmen.

Ein Gesetz legt die Preise nicht fest. Das Mediationsgesetz von 2012 regelt Verfahren, Neutralität und Verschwiegenheit, aber keine Vergütung. Das Honorar wird frei vereinbart, üblicherweise in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung.

Preisfaktoren

Was den Preis bestimmt

Vier Faktoren entscheiden im Wesentlichen über den Gesamtaufwand:

1

Zahl der Beteiligten.

Ein Konflikt zwischen zwei Führungskräften ist ein anderes Mandat als ein zerstrittenes Team mit zwölf Personen oder ein Streit zwischen zwei Unternehmen mit Rechtsabteilungen.

2

Eskalationsgrad.

Je verhärteter die Fronten, desto mehr Einzelgespräche und Sitzungen sind nötig. Früh eingreifen spart deshalb direkt Geld.

3

Komplexität der Sachfragen.

Bei Lieferverträgen, Gesellschafterstreitigkeiten oder Projektabrechnungen kommen oft Fachfragen hinzu, die vorbereitet werden müssen.

4

Setting.

Es macht einen Unterschied, ob eine Co-Mediation mit zwei Mediator:innen nötig ist, ob in mehreren Sprachen gearbeitet wird und wo die Sitzungen stattfinden.

Zur Einordnung hilft der internationale Vergleich: Das britische Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) hat für Wirtschaftsmediationen durchschnittliche Honorare von rund 1.800 Pfund (weniger erfahrene Mediator:innen) bzw. 3.900 Pfund (erfahrene Mediator:innen) pro eintägiger Mediation ermittelt. [1]

Kostenvergleich

Der eigentliche Vergleich: Was kostet es, nicht zu mediieren?

Ein Honorar ist sichtbar und leicht zu budgetieren. Die Kosten eines schwelenden Konflikts sind verstreut und fallen deshalb kaum auf, obwohl sie meist deutlich höher sind.

Interne Konfliktkosten.

Die Konfliktkostenstudie der KPMG (2009) zitiert Forschung, nach der in Unternehmen 10 bis 15 Prozent der Arbeitszeit für die Bewältigung von Konflikten aufgewendet werden. Bei Führungskräften gehen demnach 30 bis 50 Prozent der Wochenarbeitszeit direkt oder indirekt in Reibungsverluste und Konfliktfolgen. Die Studie schätzt, dass sich mindestens ein Viertel dieser Kosten einsparen lässt. [2]

Die aktuellste große Hochrechnung kommt aus Großbritannien. Die Schlichtungsbehörde Acas beziffert die Kosten von Arbeitsplatzkonflikten auf 28,5 Milliarden Pfund pro Jahr, das sind mehr als 1.000 Pfund pro Beschäftigtem. Fast zehn Millionen Beschäftigte erleben dort jährlich Konflikte. Knapp 900.000 melden sich deshalb krank, fast eine halbe Million kündigen. Der größte Kostenblock entsteht, wenn Arbeitsverhältnisse durch Kündigung oder Entlassung enden. Formelle Verfahren kosten laut Acas mehr als dreimal so viel wie eine informelle Klärung. [3]

Externe Kosten bei B2B-Streitigkeiten.

Landet ein Streit zwischen Unternehmen vor Gericht, kommen Zeit und Prozesskostenrisiko hinzu. Ein Verfahren vor dem Landgericht dauerte 2024 im Schnitt 17,5 Monate bis zum streitigen Urteil, länger als im Vorjahr. [4] Bei einem Streitwert von 100.000 Euro liegen allein die Gerichtskosten der ersten Instanz bei 3.594 Euro. [5] Mit den gesetzlichen Gebühren für zwei Anwälte (Verfahrens- und Terminsgebühr inklusive Umsatzsteuer) ergibt sich ein Kostenrisiko von rund 14.300 Euro. Gutachten, eine mögliche Berufung und die gebundene Managementzeit sind dabei noch nicht eingerechnet.

Beispielrechnung Mediation.

Angenommen, derselbe Streit wird mit zwei Vorgesprächen, einem Mediationstag und einer Nachbereitung geklärt. Bei den genannten Sätzen ergeben sich typischerweise Kosten im mittleren vierstelligen Bereich. Hälftig geteilt sind das für jede Partei oft nur wenige tausend Euro, und das Ergebnis liegt in Wochen statt in Monaten vor. Diese Rechnung ist eine vereinfachte Orientierung, kein Angebot.

Eine Studie im Auftrag des Europäischen Parlaments kam schon 2011 zu einer ähnlichen Größenordnung. EU-weit kostete ein Gerichtsverfahren im Schnitt rund 10.450 Euro, eine Mediation rund 2.500 Euro. Mediation spart demnach schon ab einer Erfolgsquote von 24 Prozent Kosten und ab 19 Prozent Zeit. [6] Die tatsächlichen Quoten liegen deutlich darüber. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Mediationsgesetz nennt für Deutschland eine Beilegungswahrscheinlichkeit von etwa 50 Prozent. [7] In der britischen Wirtschaftsmediation einigen sich laut CEDR insgesamt 92 Prozent der Fälle, am Mediationstag selbst oder kurz danach. [1]

Kostenträger

Wer bezahlt den Mediator?

Wer die Kosten trägt, wird vereinbart, nicht vom Gesetz vorgegeben. In der Praxis haben sich klare Muster herausgebildet:

Arbeitsplatz- und Teammediation: in der Regel der Arbeitgeber.

Konflikte im Team, zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden oder zwischen Abteilungen betreffen den Betrieb. Deshalb übernimmt das Unternehmen die Kosten, meist über HR- oder Bereichsbudgets. Damit die Mediation als neutral wahrgenommen wird, sollte vorab klar sein: Wer zahlt, bestimmt nicht das Ergebnis. Die Mediatorin oder der Mediator ist nach § 2 Abs. 3 MediationsG allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. [8] Wie man den Betriebsrat dabei einbindet, beschreibt unser Beitrag Mediation im Betrieb mit BR auf Augenhöhe.

Wirtschaftsmediation zwischen Unternehmen: meist hälftige Teilung.

Bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Joint-Venture-Partnern oder zwischen Gesellschaftern teilen die Parteien das Honorar in der Regel zu gleichen Teilen. Andere Schlüssel sind möglich, etwa nach Umsatzgröße oder als Teil der späteren Einigung. Wichtig ist, dass die Regelung vor Beginn schriftlich festgehalten wird. Die Kosten eigener Anwält:innen trägt jede Partei selbst.

Rechtsschutzversicherung.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen inzwischen die Kosten außergerichtlicher Streitbeilegung, etwa im Arbeitsrecht. Der Leistungsumfang unterscheidet sich jedoch stark: Manche Tarife zahlen Pauschalen mit Jahreshöchstgrenzen, andere bis zur doppelten Höhe der erstinstanzlichen Gerichtsgebühren. [9] Lassen Sie den Firmenrechtsschutz vor Beginn auf Deckung prüfen.

Steuerliche Behandlung.

Ist die Mediation betrieblich veranlasst, etwa durch einen Konflikt im Team oder einen Streit mit einem Geschäftspartner, gilt das Honorar grundsätzlich als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG. Bitte stimmen Sie die Behandlung im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung ab.

Alternative im laufenden Prozess: der Güterichter.

Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, kann das Gericht die Parteien an einen Güterichter verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO). Dafür fallen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren an. Allerdings bestimmen die Parteien hier nicht selbst, wer vermittelt, und das Verfahren beginnt erst, wenn der Konflikt schon vor Gericht ist.

Einordnung

Wann sich Mediation besonders rechnet

Wenn die Beziehung weitergehen soll

Langjährige Lieferbeziehungen, Gesellschafterkreise, Teams mit Schlüsselpersonen.

Wenn Zeit ein Kostenfaktor ist

Blockierte Projekte, Vertragsstrafen, Führungsvakuum.

Wenn Vertraulichkeit zählt

Anders als eine Gerichtsverhandlung ist die Mediation nicht öffentlich. Für die Beteiligten gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 MediationsG. [8]

Wenn der Konflikt noch nicht eskaliert ist

Frühe Klärung braucht weniger Sitzungen und ist deshalb deutlich günstiger.

Für Organisationen, die regelmäßig mit Konflikten zu tun haben, lohnt sich oft ein strukturelles Modell statt Einzelaufträgen, etwa ein Mediatorenpool oder eine Konflikt-Hotline. Einen Überblick über die Budgetspannen finden Sie in unserem Beitrag Kosten im Konfliktmanagement: Audit, Pool oder Hotline?.

Häufige Fragen

FAQ

1

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Bei CONSENSUS Solutions ist das erste Orientierungsgespräch unverbindlich. Darin klären wir, ob Mediation das passende Format ist und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.

2

Kann man die Kosten vorab deckeln?

Ja. Nach der Auftragsklärung sind Paket- oder Festpreise für klar umrissene Formate möglich, etwa Vorgespräche plus ein Mediationstag.

3

Was passiert mit den Kosten, wenn keine Einigung zustande kommt?

Das vereinbarte Honorar wird für die geleistete Zeit fällig, unabhängig vom Ergebnis. Erfolgshonorare widersprechen der Neutralität. Auch ohne Gesamteinigung bleiben oft Teilergebnisse und mehr Klarheit über die Streitpunkte, was ein späteres Verfahren abkürzt.

Fazit

Fazit

Was ein Mediator kostet, lässt sich gut planen: Meist geht es um einen vier- bis niedrigen fünfstelligen Betrag. Die Alternative ist schwerer zu kalkulieren, nämlich Monate gebundener Führungszeit, Fluktuation und Prozessrisiken.

Sinnvoller als die Frage „Was kostet Mediation?“ ist deshalb die Frage „Was kostet uns dieser Konflikt jeden Monat, den er weiterläuft?“

Quellen
  1. CEDR: The Tenth Mediation Audit, 2023
  2. KPMG: Konfliktkostenstudie – Die Kosten von Reibungsverlusten in Industrieunternehmen, 2009
  3. Acas / Saundry & Urwin: Estimating the costs of workplace conflict, Mai 2021
  4. Anwaltsblatt: Justizstatistik 2024 (auf Basis Destatis), August 2025
  5. GKG-Gebührentabelle ab 01.06.2025; Anwaltsgebühren nach RVG-Tabelle, eigene Berechnung
  6. De Palo et al. / Europäisches Parlament: Quantifying the cost of not using mediation, 2011
  7. Bundesregierung: Bericht über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes, BT-Drs. 18/13178, 2017
  8. Mediationsgesetz (MediationsG), §§ 2, 4
  9. GDV: Rechtsschutz: Wie funktioniert Mediation?, 2022

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Qualität prüfen ohne Risiko

Klären Sie in einem kurzen Vorgespräch, ob unsere Vorgehensweise zu Ihrem Fall passt. Vertraulich, strukturiert und planbar.